Ein Gastartikel von Peter von Dijk
Eine Reise nach Thailand verspricht atemberaubende Natur, faszinierende Tempel und eine vielfältige Kultur. Doch manchmal beginnt oder endet der Urlaub mit einem Ärgernis: einer Flugverspätung. Wer mehrere Stunden am Flughafen festsitzt oder dadurch einen Anschlussflug verpasst, stellt sich schnell die Frage: Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung? Und wenn ja – wie viel und unter welchen Voraussetzungen?
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie als Fluggast bei Verspätungen von oder nach Thailand haben, wann Ihnen eine Entschädigung zusteht und wie Sie diese geltend machen können.
Was zählt als Flugverspätung?
Von einer Flugverspätung spricht man, wenn ein Flug später als geplant startet oder ankommt. Entscheidend ist in der Regel die Ankunftszeit am Zielort – also der Moment, in dem die Flugzeugtür nach der Landung geöffnet wird, nicht die Startzeit. Besonders relevant für Ihre Rechte sind Verspätungen ab drei Stunden bei der Ankunft.
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Ob Sie bei einer Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung haben, hängt von mehreren Faktoren ab:
1. Flughafen und Fluggesellschaft
Die wichtigste gesetzliche Grundlage für Entschädigungsansprüche ist die EU-Verordnung EG 261/2004. Sie gilt in folgenden Fällen:
- Ihr Flug startet in der EU – z. B. von Frankfurt, München oder Wien nach Bangkok.
- Ihr Flug landet in der EU und wird von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt – etwa Thai Airways Europe oder Lufthansa von Bangkok nach Berlin.
Reisen Sie von einem Flughafen außerhalb der EU nach Europa (z. B. von Bangkok nach Frankfurt) mit einer nicht-europäischen Fluglinie (z. B. Thai Airways), greift die EU-Verordnung nicht.
2. Verspätung bei der Ankunft
Die Ankunftsverspätung muss mindestens drei Stunden betragen. Eine Verspätung beim Start ist nicht ausschlaggebend, wenn der Flug pünktlich oder mit geringer Verspätung ankommt.
3. Verantwortung der Airline
Die Fluggesellschaft muss für die Verspätung verantwortlich sein. Technische Probleme, Probleme mit der Crew oder organisatorische Fehler zählen dazu. Keine Entschädigung gibt es bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen, etwa:
- Schwere Unwetter
- Politische Unruhen
- Sicherheitsrisiken
- Streiks von Flughafenpersonal oder Fluglotsen (nicht aber Airline-Streiks!)
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist pauschal geregelt und hängt von der Flugstrecke ab – nicht vom Ticketpreis. Für Flüge von und nach Thailand gelten meist die Regelungen für Langstreckenflüge:
- 600 € pro Person bei einer Flugdistanz über 3.500 Kilometern und Verspätung ab 3 Stunden.
Ob Sie Economy oder Business Class fliegen, spielt dabei keine Rolle. Auch Kinder mit eigenem Sitzplatz haben Anspruch auf die volle Summe.
Was ist mit Umsteigeverbindungen?
Wenn Ihre Reise aus mehreren Flügen besteht – etwa Hamburg → Doha → Bangkok – und alle Flüge unter einer Buchungsnummer laufen, zählt die Gesamtreise. Kommt der Anschlussflug zu spät oder wird verpasst, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, auch wenn nur der zweite Teil außerhalb der EU stattfindet.
Beispiel: Sie fliegen mit Qatar Airways von Berlin nach Bangkok mit Umstieg in Doha. Wegen einer Verspätung in Berlin verpassen Sie den Anschlussflug und erreichen Bangkok mehr als drei Stunden zu spät. Wenn beide Flüge unter einer Buchung liefen, kann Anspruch bestehen – vorausgesetzt, eine EU-Fluggesellschaft war beteiligt oder der Abflug war in der EU.
Weitere Rechte bei Flugverspätung
Neben einer finanziellen Entschädigung haben Sie als Fluggast auch Anspruch auf Betreuungsleistungen:
- Ab zwei Stunden Verspätung: kostenlose Mahlzeiten und Getränke
- Ab fünf Stunden Verspätung: Sie dürfen vom Flug zurücktreten und sich den Ticketpreis erstatten lassen
- Bei Übernachtung: Hotelübernachtung inkl. Transfer muss organisiert und bezahlt werden
Diese Leistungen gelten unabhängig davon, ob die Verspätung entschädigungswürdig ist. Die Fluggesellschaft muss sich auch bei außergewöhnlichen Umständen um Ihre Versorgung kümmern.
Wie macht man die Entschädigung geltend?
Wer eine Entschädigung einfordern möchte, kann dies direkt bei der Fluggesellschaft tun – per E-Mail oder Formular. Wichtig ist, dass Sie folgende Angaben bereithalten:
- Flugnummer und Datum
- Buchungsnummer
- Beschreibung des Vorfalls (z. B. tatsächliche Ankunftszeit)
- Kopien von Bordkarten oder Buchungsbestätigungen
Viele Fluggesellschaften reagieren jedoch nicht oder nur zögerlich, weshalb sich viele Reisende an Dienstleister wie AirHelp wenden. Diese übernehmen die Prüfung und Durchsetzung Ihres Anspruchs – gegen eine Erfolgsprovision im Erfolgsfall.
Dokumentation ist entscheidend
Damit Sie Ihren Anspruch gut belegen können, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
- Behalten Sie Ihre Bordkarte oder machen Sie ein Foto davon
- Notieren Sie sich die geplante und tatsächliche Abflug- und Ankunftszeit
- Bitten Sie das Flughafenpersonal um eine schriftliche Verspätungsbestätigung
- Fotografieren Sie ggf. die Anzeigetafeln
- Notieren Sie, was Ihnen angeboten wurde (Mahlzeiten, Hotel, etc.)
Je besser Sie vorbereitet sind, desto höher sind Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Entschädigung.
Was ist mit Inlandsflügen innerhalb Thailands?
Für Inlandsflüge – z. B. von Bangkok nach Chiang Mai – gilt die EU-Verordnung nicht, da weder Start noch Ziel in der EU liegen. Auch wenn Sie mit einer europäischen Airline innerhalb Thailands reisen, greift der EU-Schutz nicht. Hier gelten die thailändischen Regelungen, die aber weniger umfassend sind und in der Praxis oft schwer durchzusetzen.
Rückblick: Häufige Ursachen für Verspätungen von und nach Thailand
Flugverspätungen auf der Strecke Europa–Thailand entstehen häufig durch:
- Technische Defekte an Langstreckenflugzeugen
- Schwierige Wetterlagen in Bangkok während der Regenzeit (Mai bis Oktober)
- Engpässe im Luftraum bei stark frequentierten Airports wie Bangkok Suvarnabhumi
- Crew-Engpässe bei europäischen Airlines, insbesondere bei kurzfristigen Krankmeldungen
Die Ursache entscheidet darüber, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Ein Defekt am Flugzeug zählt in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand – ebenso wenig wie ein verspäteter Zubringerflug innerhalb der EU, wenn dadurch die Gesamtreise nach Thailand mehr als drei Stunden später endet.
Fazit: Gute Chancen auf Entschädigung – wenn die Bedingungen stimmen
Auch bei Fernreisen wie nach Thailand können Fluggäste unter bestimmten Umständen eine Entschädigung erhalten – vor allem, wenn der Flug von der EU aus startet oder eine EU-Airline eingesetzt wird. Mit 600 € pro Person kann die Entschädigung erheblich sein, insbesondere für Familien oder Gruppenreisende.
Wichtig ist, die Voraussetzungen zu prüfen, Belege zu sichern und den Antrag rechtzeitig zu stellen – entweder direkt bei der Airline oder mit Hilfe eines Dienstleisters. So bleibt am Ende nicht nur der Ärger über die Verspätung, sondern auch ein Stück Gerechtigkeit für verlorene Urlaubszeit oder verpasste Termine.
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