Thema Immobilien kaufen in thailand - 2 Bruchbuden

Thema Immobilien in Thailand kaufen

Darf ich als Ausländer Immobilien in Thailand kaufen? Eine Frage, die immer wieder gestellt wird und mit einem eindeutigen «es kommt darauf an» beantwortet werden kann.

In diesem Artikel werde ich erklären, was du kaufen oder bauen kannst. Das thailändische Eigentumsrecht ist klar geregelt.


Fall 1: Du willst ein Haus kaufen in Thailand

Ja, das ist durchaus möglich. Denn nach dem thailändischen Gesetz haben Ausländer die gleichen Eigentumsrechte wie thailändische Staatsangehörige.

Allerdings gibt es einen Haken. Das Land, auf dem das Haus steht, darfst du nicht besitzen. Denn das ist laut dem Land Code Act B.E. 2497 (1954) für Ausländer verboten. Du musst also einen anderen Weg finden, wie du das Grundstück sicher nutzen kannst. Siehe Fall 4.


Fall 2: Du willst ein Haus bauen in Thailand

Eine gute Idee. Die Kosten für einen Hausbau in Thailand sind geringer als in Europa. Allerdings auch nur bei einem niedrigeren Standard. Sobald du die gleiche Qualität wie in der Schweiz, in Deutschland oder Österreich haben möchtest, zahlst du entsprechend hohe Preise für die importierten Produkte.

Das Haus gehört auch dir. Denn nach dem Gesetz haben Ausländer die gleichen Eigentumsrechte wie Thais. Aber es gibt dieselbe Einschränkung wie bei Hauskauf Thailand: Der Besitz von Land ist nicht nur für Farang sondern alle Ausländer verboten.

Eine Lösung, wie du das regeln kannst, findest du bei Fall 4.


Fall 3: Du willst eine Wohnung kaufen in Thailand

Das ist vergleichsweise einfach. Du hast die Eigentumsrechte. Allerdings sind ein paar Dinge zu beachten:

  • Voraussetzung ist ein gültiges Visum.
  • Das Grundstück, auf dem die Wohnung steht, darf nicht größer als 5 Rai* sein.
  • Nicht mehr als 49% der gesamten Wohnfläche (nicht Einheiten) des kompletten Wohnkomplexes dürfen im Besitz von Ausländern sein. Das lässt sich vergleichsweise einfach mit einem Anwalt überprüfen.
  • Das für den Kauf nötige Geld muss aus dem Ausland kommen. Das sollte von der Bank dokumentiert werden. Bei einem Verkauf kann der Betrag zurück ins Ausland überwiesen werden.
  • Ein Verkaufsgewinn muss versteuert werden.

Übrigens gelten offensichtlich für die in Thailand üblichen Shophouses die gleichen Regeln wie für Condos.


Fall 4: Du willst ein Grundstück kaufen in Thailand

Wie schon erwähnt, ist der Besitz von Land laut dem Land Code Act B.E. 2497 (1954) für Ausländer verboten. Aber es gibt Wege und Möglichkeiten.

Ein einfacher und sicherer Weg sind sogenannte Lease-Verträge. Dabei wird der Ausländer als Mieter auf der Grundstücksurkunde eingetragen.

Das ähnelt dem deutschen Erbbaurecht. Dieser Vertrag gibt dem Käufer das Recht, das Grundstück zu nutzen und den Vertrag für eine Mietdauer von 30 Jahren beim Grundbuchamt zu registrieren. Der Vertrag kann zweimal verlängert werden sowie vererbt und verkauft werden.

Auf diesem so gepachteten Land können Gebäude errichtet werden, die dann dem Erbauer gehören. Diese Lösung ist also ideal für Fall, dass du Immobilien in Thailand kaufen willst.


Fall 5: Du willst ein Haus bauen auf dem Grundstück deiner thailändischen Ehefrau bzw. Ehemannes

Oder du kaufst Land auf den Namen deines thailändischen Ehepartners.

Diese häufig praktizierte und beliebte Variante birgt ein paar Risiken.

Das Grundstück wird im Namen des thailändischen Ehepartners registriert. Dafür ist der Nachweis erforderlich, dass das für den Kauf des Grundstücks verwendete Geld legal vom thailändischen Ehepartner stammt. Und zwar ohne ausländischen Anspruch auf den Betrag. Im Falle einer Scheidung hat man als Ausländer somit keine finanziellen Ansprüche an dem Grundstück.

Ein gut ausgearbeiteter Ehevertrag kann dazu beitragen, diese Risiken zu minimieren. Das Land läuft auf den Ehepartner, das Haus darfst du aber besitzen. Wenn du mit deinem Ehepartner einen Pachtvertrag abschließt, hast du für 30 Jahre die Rechte an der Nutzung, falls ihr euch trennen solltet.

Übrigens könnte es schwierig werden, wenn das Grundstück vererbt werden würde (im Todesfall). Wenn Kinder aus dieser Ehe hervorgegangen sind und diese die thailändische Staatsbürgerschaft haben, wäre es sinnvoll, das Land auf diese zu überschreiben.  



Fall 6: Du willst das Land über eine Landholding-Gesellschaft kaufen

Der Erwerb von Landeigentum durch eine thailändische Firma ist möglich, wenn 51% der Firmenanteile in thailändischer Hand bleiben.

Der Kauf von Grundstücken mit einer „Company Ltd.“ ist daher bei ausländischen Investoren recht üblich. Das wäre vergleichbar mit einer deutschen GmbH. Das ist aber tricky. Daher rate ich von dieser Vorgehensweise bei Privatpersonen ab. U.a. auch weil der tatsächliche Anteil durch das Zentralamt für Grundbesitz bei einer Prüfung auf 39% beschränkt ist. Für Geschäftsleute ist solch ein Vorgehen nur mit Fachanwalt ratsam.


Wichtig zu wissen: Eigentumsurkunden in Thailand

In Thailand gibt es verschiedene Eigentumsurkunden.

Am besten und beliebtesten ist da sogenannte “Chanote” oder “Nor Sor 4“. Dieser Titel gestattet die Nutzung jeglicher Art, auch den Eintrag des Pächters.

Danach kommt das “Nor Sor 3 Gor”, das relativ sicher ist und nur auf den vollen Titelstatus wartet. Grundstücke mit diesem Titel werden auch von den thailändischen Banken als Sicherheit akzeptiert.

Alle weiteren Title wie zum Beispiel das “Nor Sor 3” (das Land wurde noch nie offiziell vermessen) sind zu riskant für einen Landerwerb.

* Das thailändische Flächenmass „Rai“ entspricht 4 Ngan mit jeweils 100 Talangwa. Ein Rai sind 1600 m2.


Kurz zusammengefasst

Ausländer dürfen folgende Immobilien in Thailand besitzen:

• Eine Wohnung in einem eingetragenen Condominium.

• Ein Gebäude, das sich auf einem Grundstück befindet.

• Einen eingetragenen Pachtvertrag von bis zu 30 Jahren für alle Arten von bebauten Grundstücken.

Ausländer dürfen folgendes nicht in Thailand besitzen:

• Unbebaute und bebaute Grundstücke.

• Mehr als 49% der Anteile an einem thailändischen Unternehmen mit Grundbesitz.

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2 Kommentare zu „Thema Immobilien in Thailand kaufen“

  1. Hallo Stefan,
    ich bin dabei ein Haus (das Grundstück kauft meine Frau) in Thailand zu kaufen.
    Wie ist der Ablauf im Vergleich zu Deutschland ? In Deutschland läuft so ein Hausdeal ja über einen Notar, Zug um Zug. Sprich erst wenn der Verkäufer die
    vereinbarte Kaufsumme erhalten hat wird das Grundbuch geänert und es erfolgt die Schlüsselübergabe.
    Wie ist nun der Ablauf in Thailand, wie kann ich als Käufer sicherstellen, daß ich mit der Überweisung des Kaufbetrages auch die Eigentumsrechte (Chanote) erhalte?
    Herzliche Grüße Walter Hipp

    1. Hallo Walter,
      das würde ich mit einem Anwalt besprechen.
      Du bekommst keine Eigentumsrechte, kannst dich aber als Pächter im Chanote eintragen lassen.
      Viele Grüße
      Stefan

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Hallo, ich bin Stefan

Seit 2014 lebe ich hauptsächlich in Chiang Rai, der nördlichsten Provinz Thailands.

Hier auf STEFANinTHAILAND berichte ich über Leben, Reisen und Radfahren in Thailand. Neugier und Lust auf Aktivitäten sind meine größte Motivation, um Land und Leute zu erkunden. Vor allem für Chiang Rai werde als Experten bezeichnet.

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