Mit der Drohne von oben: Kamala Beach Phuket

Update Mai 2024: Anleitung Drohne registrieren in Thailand in 3 Schritten

Ich habe jetzt also auch so ein Spielzeug. Nachdem mir ein unwiderstehliches Angebot gemacht wurde, konnte ich einfach nicht mehr anders. Also musste ich mich damit befassen, wie kann ich meine Drohne in Thailand registrieren.

Die Fotos und Videos im Internet sind meist spektakulär. Allein schon die ungewohnte und für Menschen schwer zu erreichende Perspektive machen die Aufnahmen außergewöhnlich. Dass Thailand mehr als ausreichend Motive bietet, macht es zudem sehr verlockend.

Als guter Deutscher erwog ich von Anfang an, die Drohne zu registrieren, um eventuellen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Mein thailändisches Umfeld überraschte mich aber auch mit Ermahnungen die offizielle Genehmigung für eine Drohne in Thailand einzuholen.

Du kannst die Genehmigungen selbst einholen mit meiner Schritt-für-Schritt-Anleitung oder du lässt uns das machen. Zum Anmelde-Service.

Denn tatsächlich ist es, anders als von manchen behauptet, nötig auch eine kleine Drohne zu registrieren. Nur wenn sie unter 2 kg wiegt und KEINE Kamera hat, muss sie nicht bei der CAAT registriert werden. Bei der NBTC muss aber auch dann eine Genehmigung eingeholt werden. Vielleicht denkst du, du kommst ohne durch, vielleicht wirst du nicht erwischt. Ich möchte dieses Risiko nicht eingehen.

Außerdem gibt es eine klare Ermahnung des Auswärtigen Amts zu Drohnen in Thailand:

Die Einfuhr von Drohnen für den privaten Gebrauch nach Thailand ist zwar grundsätzlich erlaubt. Für die Inbetriebnahme in Thailand ist jedoch zwingend eine Registrierung der Drohnen bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) oder der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) erforderlich.
Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht von Drohnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 100.000 THB (Baht).

Reise- und Sicherheitshinweise https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/thailandsicherheit/201558

Im Wesentlichen sind es 2 Stellen bzw. Ämter, bei denen das unbemannte Fluggerät gemeldet werden muss. Bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) wegen der Funksteuerung und bei der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) wegen der Nutzung des Luftraums.

WICHTIG: Anders als in älteren Artikeln auf diversen Webseiten können beide Genehmigungen online beantragt werden. Der komplette Prozess ist also vom Schreibtisch aus möglich. Zum Fliegen sollte man dann aber schon raus gehen.

TIPP: Für Übersetzungen von English nach Deutsch benutze ich DeepL. Das kostenlose Programm ist noch besser als Google Translator.

TIPP: Zum Ausfüllen von Formularen am Computer nutze ich Adobe Acrobat Reader DC, mit dem Smartphone die App Adobe Fill&Sign. Du kannst die Formulare aber auch handschriftlich ausfüllen und abfotografieren.


Drohne registrieren in Thailand – 3 Schritte

Die Genehmigung zum Fliegen in Thailand, also die Nutzung des Luftraums, holst du bei der CAAT (Civil Aviation Authority Thailand) ein. Dafür benötigst du eine Drohnenversicherung. Die Bestätigung der Versicherung muss also vor der Beantragung bei der CAAT vorliegen.  
Bei der NBTC (National Broadcast and Telecommunication Commission) holst du die Genehmigung für die Funksteuerung ein.



UPDATE Mai 2024 – NBTC

April, April, oder was? Ich fühle mich wie bei einem Aprilscherz.

Die von der NBTC angekündigten Änderungen der Gültigkeitsdauer für Gehnemigungen sind nur für Thailänder gültig. Das es zunächst so nicht kommuniziert wurde, scheint nicht weiter zu stören.

Seit dem System-Update vom letzten Wochenende gibt es Änderungen.

Die gute Nachricht: Ab sofort sind die neuen Genehmigungen der NBTC liftetime gültig !!! D.h. konkret solange die Drohne vom registrierten Benutzer geflogen wird. Das gilt leider nur für Thailänder.

Die schlechte Nachricht: Wenn du ohne Visum einreist, kannst du die Registrierung der Drohne nicht vorab vorbereiten. Du musst warten bis du eingereist bist, weil kein Datum in der Zukunft eingegeben werden kann.
Verlorene Zeit im Urlaub. Es war schöner, zuhause alle Dokumente außer dem Einreisestempel hochzuladen und dann nur noch den Stempel nachzureichen.

Die NBTC war bisher immer relativ schnell. Höchstens um Feiertage herum (Urlaubszeit für Thailänder) dauerte die Genehmigung mehr als ein paar Werktage. Ich bin gespannt, ob das so bleibt.


Drohnenversicherung

Für die Registrierung bei der CAAT braucht eine Drohne in Thailand bzw. deren Pilot eine Versicherung. Dazu habe ich verschiedene Angebote eingeholt.

Ich fand die thailändischen Versicherungen von AA Insure und FEIC. Es gibt aber auch günstigere. Aktuell habe ich eine bei Thai Pattana abgeschlossen. Das lief aber über LINE ab, ist also für viele Urlauber keine Option (es sei denn du nutzt unseren Drohnen-Anmelde-Service).

Das Preisvergleichsportal Masii bietet auch Drohnenversicherungen, allerdings sind nicht alle Modelle in der Auswahlliste vorhanden.

Zwischen 599 und 1599 THB pro Jahr je nach Größe muss man ausgeben für ein Jahr Versicherung ohne Beschädigungen, an der Drohne. Also eine reine Haftpflicht mit einer Deckung von 1 Mio Baht.

ACHTUNG Deutsche Haftpflichtversicherungen, die Drohnen einschließen, werden in Thailand nur akzeptiert, wenn du eine explizite Drohnenversicherung mit englischsprachiger Bestätigung mit den von der CAAT geforderten Beträgen vorweisen kannst.

Für das Angebot wurde angefordert:

  • Name des Versicherten
  • Adresse des Versicherten (in Deutschland)
  • Datum des Versicherungsbeginns/Versicherungszeitraums (der Versicherungsschutz beginnt und endet um 16:30 Uhr. Nur Jahresversicherungen. Keine Rückerstattung der Prämie im Falle einer vorzeitigen Kündigung.)
  • Angaben zur Drohne: Marke und Modell + Jahr der Herstellung + Seriennummer
  • Namen von Betreibern/Piloten
  • Kopie des Reisepasses des Versicherungsnehmers
  • Drohnenfotos (alle Seiten und Foto mit Seriennummer)
  • Gewicht der Drohne

Wenn du vom Ausland nach Thailand überweisen willst, empfehle ich Wise (ehemals Transferwise). Die Überweisung läuft dann transparent, günstig und schnell ab. Den Vorgang habe ich im Artikel beschrieben.


CAAT

Bei der CAAT (Civil Aviation Authority Thailand) musst du dich zunächst unter www.caat.or.th/uav als Nutzer anmelden, bevor du deine Drohne registrieren kannst. Die Genehmigung ist kostenlos.

Zum Registrieren klicke auf “drone register“.

Auf der nächsten Seite müssen bei allen drei Reitern die Checkbox „accept“ ganz unten angeklickt werden. Les dir diese Regeln durch. Sie sind zum Teil wichtig damit du weißt, wo und wie du deine Drohne überhaupt nutzen darfst.

Die Self Declaration ist ein Formular, in dem du erklärst, dass du geeignet bist ein unbemanntes Flugobjekt in Thailand zu fliegen und die geltenden Regeln einhalten wirst. Wenn du noch nie in Thailand gerichtlich verurteilt wurdest, kannst du getrost beide Felder ankreuzen.

Nachdem die Registrierung bestätigt wurde, kannst du dich auf der Seite einloggen.

Nun wird die Eingabe der Daten gefordert. Du merkst, dass immer wieder die gleichen Angaben nötig sind. Bei der maximalen Höhe habe ich 90 Meter angegeben. Höher dürfen Drohnen in Thailand nicht fliegen.

Purpose, also der Anwendungszweck, ist „Recreation and Sport“ sowie „Photography …“.

„Type of Insurance“ ist „identified controller“, also für bestimmte Piloten, die auch in der Liste der Piloten auftauchen.

Klick auf die einzelnen Bilder zum Vergrößern

Bei der CAAT wurde folgendes in einem Dokument als Anhang verlangt:

  • Self declaration
  • Bild des Reisepasses
  • Versicherungspolice
  • Bild der Drohne (ganz zu sehen)
  • Bild der Seriennummer der Drohne)

ACHTUNG: Es wird Alles in einer PDF-Datei verlangt. Dazu gibt es eine Vorlage der CAAT, die das zeigt. Testhalber als jpg eingereichte Dokumente wurden nicht akzeptiert. Die Datei darf max. 30 MB groß sein.
Ich packte alle geforderten Dokumente – zum Teil als Screenshot – in eine Word-Datei und speicherte diese als PDF ab. Die Versicherungspolice, die schon als PDF vorlag, fügte ich nachträglich mit dem Tool PDF zusammenfügen ein.

Status Check

Nach dem Absenden des Formulars heißt es warten. Zunächst wird “requested” (beantragt) angegeben, später dann “waiting for approval” (warten auf Genehmigung) und am Ende “requested approval” (beantragte Genehmigung). Auf der Startseite zur Registrierung heißt es „Das Ergebnis wird innerhalb von 15 Werktagen verkündet soweit alle Dokumente vorhanden sind.“

ACHTUNG: Es wird kein Mail verschickt. Man muss also immer wieder selber nachschauen. Das ist links oben im Menü (mit den 3 Strichen) unter “History” möglich.

Bei meiner ersten Registrierung hatte ich genau 4 Wochen nach der Registrierung endlich den Status „requested approval“ nachdem ich immer mal wieder im CAAT-Portal geschaut hatte. Mittlerweile geht das auch schneller. Das PDF-Dokument lässt sich leicht herunterladen und ausdrucken.

Die Genehmigung der CAAT ist 2 Jahre gültig. Die Versicherung allerdings nur ein Jahr.

TIPP Die CAAT gibt die Telefonnummer 06 32 05 88 16 für Nachfragen an. Die Mitarbeiter dort sind sehr hilfsbereit und sprechen Englisch.


NBTC

Die NBTC (National Broadcasting and Telecommunications Commission) verlangt ein paar Dokumente und ein Foto vom Stempel, den du bei der Einreise bei der Immigration bekommst. Eine Gebühr von 214 Baht kann online oder bei einer Kasikorn-Bank bezahlt werden.

WICHTIG Bei Einreise mit Visum kannst du das zuhause vorbereiten. Ohne Visum musst du das nach der Einreise machen.

Für jede Provinz ist ein NBTC-Büro zuständig. Ich hatte bei der Anmeldung der Drohne noch eine alte Information, dass dies in einem Büro der NBTC erledigt werden müsste. Also ging ich in Chiang Rai zur Provinzverwaltung (allgemein Sala Glang genannt). Dort im Raum 3.5 (3. Stock rechts, an dem Logo mit dem roten Garuda leicht zu erkennen) fand ich enorm hilfsbereite Mitarbeiter in einem viel zu kleinen Büro. Tatsächlich wurde ich aufgefordert, mich an einen der Computer zu setzen und die Anmeldung unter Anleitung selbst durchzuführen.  

Du kannst das auf der Webseite auch machen: https://anyregis.nbtc.go.th

Melde dich zunächst auf der Seite an mit „sign in“ rechts oben. Du bekommst ein Einmalpasswort (OTP) an die angegebene Mailadresse zugeschickt.

ACHTUNG: Dieses Passwort ist nur 10 Minuten gültig.

DJI Mavic Air2 Thailand NBTC registration

Danach kannst du dich mit dem neuen User einloggen. dabei musst du deine Reisepassnummer angeben und vergibst ein Passwort.

Zunächst musst du deine Daten mit “edit user” eingeben. U.a. wird nach der Adresse in Thailand gefragt. Du kannst einfach deine (erste) Hoteladresse angeben.

Klick im Menü auf “Request Form – UAV’s Radio Equipment Registration – new registration of drone

Diese Seite fragt dich nach etlichen Daten. Für die Registrierung brauchst du:

  • Seriennummer + Marke und Modell
  • Foto vom Reisepass
  • Foto vom Visum oder Einreisestempel
  • Adresse in Thailand (evtl. erstes Hotel)
  • Owner Declaration of Conformity (ODoC)
  • Foto der Drohne (manche NBTC-Büros wollen Fotos von allen Seiten)
  • Foto der Seriennummer der Drohne mit QR
  • Foto der Seriennummer des Controllers mit QR
  • Rechnung incl. Steuer (nur wenn die Drohne in Thailand gekauft wurde)

TIPP: Wenn du die Drohne nicht in Thailand gekauft hast und sie nur im Urlaub fliegen lassen willst, kannst du “Temporarily imported into the country” anklicken.

Bei VISA oder NO VISA gibst du an, ob du mit oder ohne Visum einreist. Bei Einreise mit Visum kannst du einen Termin in der Zukunft angeben, ohne ist die Auswahl beschränkt.

TIPP: Wenn du bei der Eingabe der Seriennummer eine Fehlermeldung bekommst, kannst du diese ignorieren und stattdessen die Daten händisch eingeben: Marke Drohne, Modell, Marke Controller, Seriennummer des Controllers (unter dem QR-Code auf DJI-Steuerungen).

TIPP: Nutze eine QR-Code App, um die richtige Seriennummer angezeigt zu bekommen.

DJI Mavic Air2 Thailand NBTC registration
Klick auf das Bild um die ganze Seite zu sehen

Check Status

Nach der Eingabe und dem Klick auf „Apply“ kannst du deinen Status checken im Menü unter “Request Form – Track Request Status

Drohne DJI Mavic Air2 registrieren in Thailand NBTC

Bezahlung

Per Mail wirst du aufgefordert die Rechnung von 214 THB zu begleichen. Das kann entweder in der einer Kasikorn-Bank, in bar im Büro oder per Online-Banking erfolgen. Für Reisende ideial: Geh einfach zur nächsten Kasikorn-Bank und bezahle am Schalter. Dazu sollte man den Ausdruck der Zahlungsaufforderung dabeihaben.

TIPP: Die nächste Kasikorn-Bank findet man recht leicht mit Google Maps.

ACHTUNG: Der Betrag muss gleich bezahlt werden.

Eine Überweisung ist möglich mit WISE oder mit der Online-Banking App einer thailändischen Bank. Auf der Rechnung findet sich ein QR-Code für das Online-Banking. Evtl. kannst du auch thailändische Freunde bitten mit der Banking-App das Geld für dich zu überweisen.

Erfolgsmeldung

Die Erfolgsmeldung kommt per Mail innerhalb weniger Tage:

„Your UAV’S RADIO EQUIPMENT REGISTRATION request has passed. Approval has been approved.
You can check or download a document of a radiocommunication certificate for non-pilot aircraft. For general use (Certificate of Registration for Radio Communication in Unmanned Aerial Vehicles (UAV)) from this link …”

Die Genehmigung der NBTC ist seit Mai 2024 für Thailänder so lange gültig, wie der Besitzer die Drohne fliegt. Für Ausländer bleibt es bei der Dauer der Aufenthaltsgenehmigung.


Erfolg + Bitte

Die beiden Genehmigungen habe ich nun immer als PDF-Dokumente auf dem Handy dabei und zusätzlich ausgedruckt in der Drohnentasche dabei. Obwohl es mir wichtig war, meine Drohne in Thailand zu registrieren hoffe ich eigentlich doch, nie in die Situation zu kommen, dass ein Beamter diese Dokumente sehen will.

Lass mich wissen, ob diese Anleitung hilfreich war für dich, oder ob du andere Erfahrungen gemacht hast. Schreib einfach unten einen Kommentar.


Wer meinen Blog unterstützen oder sich für die Infos bedanken möchte, kann mich zum Essen einladen. Mit Kreditkarte oder PayPal möglich.
Herzlichen Dank!


Bitte respektiere die thailändischen Regeln UND fliege respektvoll. Ein Flug knapp über die Köpfe von Menschen hinweg, kann für diese nicht nur nervig, sondern auch beängstigend sein. Auch und vielleicht gerade am Strand.


Anmelde-Service – Wir erledigen das für dich

  • Du möchtest dir Zeit und Nerven sparen und dich nicht mit den thailändischen Behörden rumschlagen?
  • Dir ist die Anmeldung deiner Drohne in Thailand lästig, willst aber das Risiko nicht eingehen?
  • Dein Englisch ist nicht so gut, so dass du die Formulare der thailändischen Behörden nicht verstehst?
  • Du verstehst nicht so viel von Computern und weißt nicht, wie du die Dokumenten in ein PDF packen kannst?

Wenn du wenigstens einmal JA sagen konntest, solltest du unseren Drohnen-Anmelde-Service in Betracht ziehen.

Meine thailändische Frau erledigt die Behörden-Prozesse mit NBTC und CAAT, die Kommunikation erfolgt in Deutsch. Du musst dich nicht rumärgern mit irgendwelchen Behörden. Du musst lediglich uns alle Angaben und nötigen Dokumente schicken. Das geht einfach und unkompliziert per Mail. Wir verpacken die Dokumente so, dass sie von der CAAT angenommen werden.


Regeln und Sicherheit beim Drohen fliegen in Thailand

Die sogenannten „No Fly Zones“ (Dokument mit allen verbotenen Zonen) sind zum Beispiel vom Militär oder von der Navy genutzte Bereiche, in denen keine Drohne gestartet werden darf. Dazu gehören auch Koh Kud oder Sattahip.

Vor dem Fliegen

1. Überprüfen Sie, ob das unbemannte Luftfahrzeug und sein ferngesteuertes Luftfahrzeugsystem in einem flugtauglichen Zustand sind;
2. holen Sie die Erlaubnis des Eigentümers des zu fliegenden Grundstücks ein;
3. Überprüfen Sie die Umgebung und den Luftraum des Flugplatzes;
4. über einen Notfallplan verfügen, der einen Plan für Unfälle, medizinische Versorgung und einen Plan zur Problemlösung im Falle der Unkontrollierbarkeit des Luftfahrzeugs enthält.
5. die Wartung des unbemannten Luftfahrzeugs gemäß dem Herstellerhandbuch durchführen;
6. verfügt über Kenntnisse und Fähigkeiten zur Steuerung des unbemannten Luftfahrzeugs und seines Systems;
7. hat Kenntnisse und Verständnis für die Regeln der Luft;
8. führt während des gesamten Fluges die Zulassungsbescheinigung oder eine Kopie davon mit sich;
9. während des gesamten Fluges einen brauchbaren Feuerlöscher mit sich führen; und
10. über eine Versicherungspolice verfügen, die Schäden an Leib, Leben und Eigentum Dritter abdeckt und deren Mindestversicherungssumme nicht weniger als eine Million Baht beträgt;

Während des Fliegens

1. darf nicht in einer Art und Weise fliegen, die das Leben, das Eigentum und den Frieden anderer gefährden kann;
2. darf nicht in Sperrgebiete, begrenzte Gebiete und gefährliche Gebiete fliegen, die im Luftfahrthandbuch – Thailand oder AIP-Thailand angekündigt sind, sowie in Regierungsgebäude und Krankenhäuser, es sei denn, es liegt eine Genehmigung vor;
3. Der Start- und Landebereich darf nicht durch irgendetwas behindert werden;
4. muss das unbemannte Luftfahrzeug jederzeit in Sichtweite halten und darf sich nicht auf den Monitor oder andere Geräte verlassen;
5. darf nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang fliegen, wenn das unbemannte Luftfahrzeug deutlich zu sehen ist;
6. darf nicht in oder in der Nähe von Wolken fliegen;
7. darf nicht in einem Umkreis von 9 km (5 nautische Meilen) von Flughäfen oder temporären Flugplätzen fliegen, es sei denn, er hat eine Erlaubnis vom Flughafen- oder Flugplatzbetreiber;
8. Er darf nicht höher als 90 Meter über dem Boden fliegen;
9. Er darf nicht über Städte, Dörfer, Gemeinden oder Gebiete fliegen, in denen sich Menschen aufhalten;
10. darf nicht in der Nähe anderer Flugzeuge fliegen, die Piloten haben;
11. darf die Persönlichkeitsrechte anderer nicht verletzen;
12. darf keine Belästigung für andere verursachen;
13. darf keine gefährlichen Gegenstände oder Laser an Bord des unbemannten Luftfahrzeugs liefern oder transportieren; und
14. darf horizontal nicht näher als 50 Meter (150 Fuß) an Menschen, Fahrzeuge, Konstruktionen oder Gebäude heranfliegen
15. bei einem Unfall muss der Pilot oder der Fluglotse sofort den Verantwortlichen benachrichtigen (während der Geschäftszeiten Tel.: 02-5688800, Durchwahl 1504, 1505, Fax: 02-5688848, außerhalb der Geschäftszeiten: Tel. 081-8392068 oder per E-Mail: uav@caat.or.th)


Fragen und Antworten

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190 Kommentare zu „Update Mai 2024: Anleitung Drohne registrieren in Thailand in 3 Schritten“

    1. Hallo Martin,

      danke für das Update. Wegen der Ablehnung kann ich nur raten, sich wirklich an die Vorgaben im Beispieldokument der CAAT zu halten. Aber du hast Recht, manchmal ist es ein Rätselraten.

      Daher bieten wir unsere Anmelde-Service an. Walee hat mittlerweile viel Erfahrung und ruft im Notfall einfach bei der CAAT oder NBTC an, um herauszufinden, was das Problem ist.

      Toi toi toi
      Stefan

      PS: Beeindruckende Bilder auf deiner Webseite! Sag Bescheid, wenn du mal Lust hast, deine Drohnenbilder auf unseren Kanälen zu veröffentlichen.

      1. Nachdem ich das _gleiche_ PDF nochmals das bei der CAAT eingereicht habe, ging es jetzt durch. Es kam aber keine E-Mail dazu. Der Status ist jetzt auf “Approved” im Portal gesprungen und man kann sich da jetzt ein PDF selbst erzeugen / drucken.

        Allerdings hänge ich jetzt bei der NBTC fest. Ich kann dort im Feld unter “Aircraft model information” zwar eine Seriennummer eingeben, allerdings unten nichts selbst eintragen, die drei Felder sind grau und man kann da nichts eintragen. Warum?
        Siehe:
        https://www2.pic-upload.de/img/37377298/2024-07-0109_32_30-Windows-Sandbox.jpg

        Ich muss schon sagen – der reinste Spießrutenlauf ist das!

      2. Ich glaube, ich hatte es schon gesagt, aber gerne immer wieder: Deshalb bieten wir erfolgreich unseren Anmeldeservice an :-)

        Hast du mal probiert das Feld obendrüber frei zu lassen? Also wo jetzt DJI mini 3 pro steht. Dort sollte die Seriennummer rein.

  1. Hey Stefan,

    So richtig fündig werde ich leider nicht, ob ich auf koh Samui mit meiner Drohne fliegen darf oder nicht. Im Nordosten aufgrund des Flzghafens nicht klar aber der Rest der Insel ?

    Ich werde sicherlich nochmal im Dezember auf Dich zukommen und deinen Anmeldeservice zu nutzen. Lieber einen Profi ans Werk lassen. ☺️ viele Grüße Nancy

      1. Mmh aber darf ich sie denn überhaupt auf Ko Samui fliegen ? Aus der Liste kann ich leider nichts rausziehen.

      2. hallo Nancy,

        solange du den Sicherheitsabstand zum Flughafen einhältst, spricht nichts dagegen.

        Viele Grüße
        Stefan

    1. Hallo Nancy, wir waren im März/April auf Koh Samui und es ist kein Problem zu da zu fliegen! Wichtig sind die zwei Zulassungen (4-6 Wochen und bei Einreise machen oder Anmeldeservice nutzen) ausgedruckt mitführen und die Regeln einzuhalten, aber das ist ja überall auf der Welt so. Das einzige was mich etwas verwirrt hatte, war die Sache mit dem Feuerlöscher, der immer dabei sein muss, wenn man fliegt. Da meine Freundin Thailänderin ist, haben wir einheimische Drohnenpiloten gefragt, was es mit der Regelung auf sich hat. Sie meinten, es wurde noch nie gefragt/geprüft – und fänden es auch lächerlich. Da ich einen Mietwagen hatte wollte ich im “20 Bath”-Shop ein Löschspray kaufen, habe es aber dann gelassen – am Strand ist Sand eh besser als jedes Löschmittel bei einem Lipo-Brand ;-)
      Hier ein paar Eindrücke von Koh Samui als Vorfreude!
      https://youtu.be/cpjaXsL29Nw
      https://youtu.be/18JkBzb6Jjc
      https://youtu.be/7mvha_qkxIE
      https://youtu.be/VZh96Lo_1Dk

      Und noch ein schönes Video aus dem Norden Tahilands
      https://youtu.be/n70elYXovUc (Heimat meiner Freundin)

      Gruß
      Peter + Ju

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Hallo, ich bin Stefan

Seit 2014 lebe ich hauptsächlich in Chiang Rai, der nördlichsten Provinz Thailands.

Hier auf STEFANinTHAILAND berichte ich über Leben, Reisen und Radfahren in Thailand. Neugier und Lust auf Aktivitäten sind meine größte Motivation, um Land und Leute zu erkunden. Vor allem für Chiang Rai werde als Experten bezeichnet.

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