Auslandskrankenversicherung für Thailand

Interview mit Anne-Katrin Schwanitz, BDAE

Das Thema Krankenversicherung Thailand beschäftigt mich gerade sehr. Ein befreundeter Arzt hat dazu einen Text geschrieben, den ich letzte Woche veröffentlichte.

Nun hatte ich auch die Gelegenheit zu einem Interview mit einer Vertreterin einer Krankenversicherung. Das ließ ich mir natürlich nicht entgehen.

Anne Katrin Schwanitz, Leiterin Marketing BDAE
Leiterin Unternehmenskommunikation & Marketing beim BDAE

Anne-Katrin Schwanitz

Herzlichen Dank Frau Schwanitz, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Fragen zu beantworten.

Neulich habe ich gelernt, dass es nicht „die“ BDAE heißt, sondern „der“. Können Sie das erklären?

BDAE steht ursprünglich für Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE), eine etwas sperrige und nicht mehr ganz zutreffende Bezeichnung, da wir ja nicht nur erwerbstätige Personen versichern. Wir können jede Person – egal welcher Nationalität – überall auf der Welt absichern – egal, ob der Aufenthalt beruflich oder anderweitig motiviert ist.

Wir sind aus dem BDAE e.V. hervorgegangen, einem Verein, den unsere Firmengründer vor mehr als 25 Jahren ins Leben gerufen haben. Mittlerweile sind wir eine Unternehmensgruppe und firmieren offiziell als BDAE Gruppe. Insofern ist „die“ BDAE nicht völlig falsch.


Das bedeutet der BDAE ist nicht der eigentliche Versicherer. Bei welchen Gesellschaften wäre ich denn versichert, wenn ich mich für eine der Auslandskrankenversicherungen auf der Seite www.versichert-im-ausland.com/optimal-versichert-in-thailand entschließen würde?

Es ist richtig, dass wir kein Versicherer sind. Ein Versicherungsvermittler im klassischen Sinne sind wir allerdings auch nicht. Wir entwickeln unsere Versicherungsprodukte weitestgehend selbst, beraten unsere Kundinnen und Kunden, verwalten die Verträge – kümmern uns also um die gesamte Administration – und machen auch die Schadenregulierung bei uns im Haus. Unseren Kundinnen und Kunden bieten wir Versicherungsschutz im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages, externe Versicherer sind demnach unser Vertragspartner und gleichzeitig der Risikoträger. Unsere exklusiven Versicherungsprodukte sind allerdings nur über uns bzw. über Versicherungsmakler und Multiplikatoren zu erwerben und nicht bei den Versicherern. Und wir stellen immer wieder fest, dass wir in der Öffentlichkeit als Versicherung wahrgenommen werden. Im Angelsächsischen ist dieses Modell als MGU – Managing General Underwriter bekannt.

Hinter einem Versicherungsprodukt können sogar mehrere Partner stehen. Wir kooperieren aktuell mit der Swiss Life, der Würzburger Versicherung, der ARAG und der Allianz Partners Deutschland. So haben wir beispielswiese die Assistance-Dienstleistungen der Allianz und die internationale Patientenrechtsschutzversicherung der ARAG als Zusatz in all unsere langfristigen Auslandskrankenversicherungen integriert.


Immer wieder fragen Auswanderer, ob es eine Altersgrenze für den Einstieg in eine Auslandskrankenversicherung für Thailand gibt.

Ja, das ist in der Tat eine häufige Frage. Bei unserem EXPAT INFINITY – das ist die am besten geeignete Auslandskrankenversicherung für Auswanderer in Thailand – liegt die Altersgrenze bei 75 Jahren, was für unsere Branche ungewöhnlich hoch ist. Oftmals liegt die Grenze bei 65 oder 66 Jahren. Dahinter steht eine erfahrungsgemäße Kalkulation, wonach das versicherte Risiko steigt, je höher das Eintrittsalter einer zu versichernden Person ist.

Daher ist es auch so wichtig, dass sich Personen im Ausland frühzeitig Gedanken zu einem ausreichenden Krankenversicherungsschutz im Alter machen, der nach Möglichkeit unbefristet ist. Auch wenn die Personen beispielsweise noch in Deutschland leben, da sie derzeit noch im Berufsleben stehen oder sich in der Planung ihrer Auswanderung befinden, lohnt es sich, sich frühzeitig um das Thema Krankenversicherung zu kümmern. Wir bieten z. B. innerhalb des EXPAT INFINITY eine Anwartschaftsversicherung an; Das heißt, dass der INFINITY nicht nur während der Vertragslaufzeit auf Anwartschaft gestellt werden kann, sondern dass auch direkt mit einer Anwartschaft auf den INFINITY begonnen werden kann. Das heißt, dass bereits jetzt eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen wird und sobald der Traum vom Ruhestand in Thailand beginnt, wird der Infinity aktiv gestellt. Das bietet den Vorteil, dass der aktuelle Gesundheitszustand eingefroren wird und bei Auswanderung keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt.

Dass es gewisse Altersgrenzen gibt, kennen privat Versicherte auch in Deutschland – vor allem jene, die irgendwann aufgrund steigender Beiträge in der PKV in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln wollen und ab dem Alter von 55 Jahren praktisch keine Chance mehr haben, in der GKV aufgenommen zu werden. Auch die Solidargemeinschaft der GKV will sich vor Altersrisiken im Gesundheitsbereich schützen.



Beim Tarif Expat Infinity gibt es abgesehen vom Einstiegsalter keine Altersgrenze, aber eine altersbedingte Steigerung der Prämien. Sind die Steigerungen fix und kann man sich darauf verlassen oder gibt es Konstellationen, unter denen die Beiträge höher ausfallen könnten?

Versicherungsbeiträge sind bei keinem privaten Versicherer (und auch bei den gesetzlichen nicht) auf der Welt fix. Wir prüfen die Entwicklung der Versicherungsschäden jährlich und fällen auf dieser Basis dann die Entscheidung, ob eine Anpassung zum jeweiligen Versicherungsjahr notwendig ist. Vorhersagen, ob Beitragsanpassungen jährlich notwendig werden, sind leider schlicht nicht möglich. Es gibt Jahre, in denen beim BDAE keine Beitragsanpassung nötig war – jedoch gibt es dafür keine Garantie.

Bei den von uns angebotenen Auslandskrankenversicherungen werden die Versicherungsbeiträge unter anderem vor dem Hintergrund des Prinzips der Versichertengemeinschaft berechnet. Das bedeutet, dass die Gemeinschaft aller Versicherten in einem Versicherungsprodukt das Gesundheitsrisiko eines jeden Einzelnen in dieser Gruppe trägt. In der gesetzlichen Krankenversicherung spricht man auch von dem Solidaritätsprinzip. Gestiegene Kosten werden sozusagen auf die „Gemeinschaft“ umgelegt, um so das erhöhte Kostenrisiko für jeden Einzelnen „abzufedern“.

Für die Produkte der BDAE Gruppe bedeutet dies, dass ein sogenannter Großschaden, also unerwartet hohe Gesundheitskosten verursacht durch einzelne Versicherte, dazu führen können, dass die Einnahmen durch Versicherungsbeiträge nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den Ausgaben für Versicherungsleistungen stehen. In einem solchen Fall besteht die Gefahr einer negativen Schadenquote. Bei dieser würden die Ausgaben für Gesundheitskosten die Einnahmen übersteigen.


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Versicherungsschutz durch den BDAE bekommen zu können? Kann ich eine BDAE Auslandskrankenversicherung in Thailand abschließen?

Grundsätzlich kann sich jede Person, egal welcher Nationalität bei uns versichern. Die wichtigste Bedingung für Deutsche im Ausland ist, dass diese sich überwiegend im Ausland aufhalten, also häufiger außerhalb Deutschlands leben als in Deutschland. Wir dürfen keine Deutschen in Deutschland versichern. Wer in Deutschland wohnt, ist hier nämlich krankenversicherungspflichtig. Gleichwohl kann man weiter in Deutschland gemeldet sein und trotzdem im Ausland leben und von der Versicherungspflicht befreit werden. Man muss dann nur bei seiner Krankenversicherung nachweisen, dass man nicht mehr seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat.

Wir schließen auch keine Berufsgruppen aus. Bei uns können sich Taucherinnen und Tauchlehrer genauso absichern wie Tierpfleger und so weiter. (Anmerkung Stefan: Auf www.versichert-im-ausland.com/optimal-versichert-in-thailand sind 3 gut verständliche Beispiele aufgeführt.)

Auf einem anderen Blatt steht jedoch die Frage, ob wir auch jeden Antrag auf eine Auslandskrankenversicherung annehmen. Hier besteht das größte Konfliktpotenzial. Beispielsweise führen wir beim EXPAT INFINITY eine Gesundheitsprüfung durch – basierend auf einem aktuellen ärztlichen Zeugnis und einem ausführlichen Gesundheitsfragebogen. Das tun wir vor allem deshalb, weil wir in diesem Produkt Vorerkrankungen und bestehenden Behandlungsbedarf mitversichern – gegen einen entsprechenden Risikozuschlag. Je nach „Vorgeschichte“ des Antragstellenden kann es zu folgenden Szenarien kommen:

  1. Der Antrag wird geprüft und bei einem einwandfreien Gesundheitszustand versichern wir die Person zu dem Beitrag, der aufgrund der Länderzone, seines Alters und des gewählten Selbstbehaltes standardmäßig für ihn vorgesehen ist. Die Beitragsstaffel ist transparent in den Versicherungsunterlagen auf unseren Webauftritten hinterlegt.
  2. Aufgrund von diversen Vorerkrankungen werden Risikozuschläge erhoben, zum Beispiel für eine Sehschwäche oder ein Rückenleiden. Dann erhöht sich der Standard-Versicherungsbeitrag, aber die Person hat unter Umständen bis an ihr Lebensende Versicherungsschutz.
  3. Die antragstellende Person hat derart viele Vorerkrankungen oder ein kritisches chronisches Leiden, welches das Schadenrisiko derart erhöht, dass wir den Antrag ablehnen müssen. Chronische Leiden sind ein sensibles und sehr konfliktbehaftetes Thema, denn wir wissen, dass es für die Betroffenen ein Fiasko sein kann, weil sie dann keinen Versicherungsschutz bekommen und der Traum vom Auswandern dann möglicherweise begraben werden muss. Oftmals ist eine lokale Versicherung im Zielland auch keine Alternative, weil die Versicherer dort ähnlich verfahren.

Es gibt aber auch noch andere Produkte – zum Beispiel den EXPAT FLEXIBLE. Für Personen mit Vorerkrankungen und chronischem Leiden und für echte Auswanderer hat das allerdings Einschränkungen zur Folge: Erstens ist dieses Produkt auf fünf Jahre Laufzeit begrenzt, danach muss man sich erneut um Versicherungsschutz „bewerben“. Zweitens sind in diesen Produkten Vorerkrankungen nicht mitversichert. Das hat dann zur Folge, dass es – je nach Krankheitsbild – sein kann, dass wir bei der Kostenerstattung prüfen, ob es sich um eine Vorerkrankung handelt. Hierfür verlangen wir auch Arztberichte und fragen nach, seit wann das Leiden bestand. Stellt sich heraus, dass es im Zusammenhang mit einer bestehenden Erkrankung steht, würden wir die Kosten nicht erstatten. Immerhin sind die befristeten Produkte sehr günstig, eben weil die bestehenden Risiken ausgeschlossen und keine Alterungsrückstellungen gebildet werden.


Ein befreundeter Arzt hat in einem Beitrag auf meinem Blog ausführlich über das Für und Wider einer Auslandskrankenversicherung und einer lokalen Versicherung geschrieben und sogar die Option aufgezeigt, sich gar nicht zu versichern, sondern stattdessen gesund zu leben und sich ein Finanzpolster für Erkrankungen anzulegen. Was halten Sie von diesem Vorschlag?

Hier muss ich etwas ausholen: Eine Krankenversicherung ist kein Tauschgeschäft, bei dem ich den Gegenwert der eingezahlten Beiträge zurückbekomme. Vielmehr kann man eine Versicherung mit einer Wette vergleichen. Ich wette auf ein Ereignis, von dem ich hoffe, dass es niemals eintritt. Niemand möchte schwer krank werden und die Versicherung in Anspruch nehmen müssen. Bleibe ich über Jahre/Jahrzehnte gesund, habe ich gefühlt „umsonst“ hohe Beiträge eingezahlt. Es ist nachvollziehbar, dass dann der innere Impuls entsteht, doch das Geld irgendwie wieder zurückvergütet zu bekommen. Der Punkt ist, dass es nicht ausschließlich um Profit geht, sondern um den individuellen Risikoschutz mit Hilfe einer Gemeinschaft – der Versichertengemeinschaft. In der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung ist von der Solidargemeinschaft die Rede. Der Begriff ist hier auch insofern gerechtfertigt als die Beitragshöhe an das Einkommen des Beitragszahlers gekoppelt ist. Die GKV muss auch profitabel sein, hat aber aufgrund der Versicherungspflicht den Vorteil, dass niemand einfach so aus dieser Versichertengemeinschaft austreten kann.

Das ist bei den privaten Versicherern anders. Die müssen zwingend profitabel sein (was im Übrigen zu den Grundpfeilern einer kapitalistisch organisierten Gesellschaft gehört), weil sie sonst der Versichertengemeinschaft nicht mehr gerecht werden können, also Schäden nicht mehr bezahlen könnten und im schlimmsten Fall diese Gemeinschaft auflösen müssten.

Wer sich nicht versichert, schultert sein individuelles Risiko ganz allein. Wer in eine Versicherung einzahlt, verteilt das Risiko auf viele Schultern. Ich widerspreche der Aussage, dass im Gesundheitssystem am Ende immer der Patient alles bezahlt. Es ist die Versichertengemeinschaft, die bezahlt. Erkrankt eine versicherte Person derart schlimm, dass beispielsweise Kosten im höheren sechsstelligen Bereich entstehen, dann wird dies durch die Gesamtzahl der Beiträge aufgefangen bzw. finanziert. Deswegen führen die privaten Krankenversicherer bei lebenslangen Produkten auch Gesundheitsprüfungen durch, um das potenzielle Risiko einzuschätzen. Für die langfristige Auslandskrankenversicherungsbranche, zu der wir ja auch gehören, könnte man zynisch betrachtet sagen: Man muss sich das Auswandern gesundheitlich leisten können. Neben dem finanziellen Kapital braucht man zum Auswandern streng genommen auch Gesundheitskapital. Oder man geht das Risiko der Nichtversicherung ein und tut alles dafür, gesund zu bleiben. Aber auch da ist der Einfluss leider begrenzt, wie wir alle wissen.

Unserer Erfahrung nach können Selbstbehalte beim Beitrag eine Option sein, um die Kosten innerhalb der Versichertengemeinschaft in einem angemessenen Rahmen zu halten. Wer ähnlich wie bei einer Teilkasko-Kfz-Versicherung im „Schadensfall“ selbst eine gewisse Summe in Eigenleistung aufbringen muss, der geht vielleicht nicht sofort wegen eines „Wehwehchens“ zum Arzt.

In Sachen thailändische Krankenhäuser ist die Einschätzung, dass diese insbesondere bei ausländischen Patienten noch mal einen Zuschlag erheben, sicherlich nicht weit hergeholt. Wir sind mit unseren Thailand-Versicherten gut in Kontakt und diese wissen auch um ihre Eigenverantwortung und wählen nicht das teuerste Krankenhaus, weil sie schlicht die Möglichkeit haben, sondern sie suchen jene Einrichtungen auf, von denen sie wissen, dass sie gut und effizient behandeln. Eine vertrauensvolle Kommunikation mit dem Schadenregulierungsteam kann auch helfen, Gesundheitskosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben.


Bietet der BDAE einen Tarif, mit dem ich ein Certificate of Entry (CoE) oder Visum für Thailand bekommen kann?

Bisher wurden alle unsere langfristigen Auslandskrankenversicherungen von den thailändischen Behörden anerkannt. Auch in Sachen Covid-19-Schutz wurden unsere individuellen Zertifikate anerkannt. Wenn irgendwelche Belege, Nachweise etc. notwendig sind, versuchen wir unser Möglichstes, um unseren Versicherten die erforderlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen.


Bisher war es nötig beim Visum „non-immigrant O-A“ ab dem zweiten Jahr, eine thailändische Versicherung abzuschließen. Aber das ändert sich gerade. Können Sie dazu schon Infos geben?

Laut einigen in Thailand versicherten langjährigen Kunden sowie thailändischen Medienberichten zufolge scheint es so zu sein, dass eine thailändische Krankenversicherung zusätzlich zum Auslandskrankenversicherungsschutz für das „non-immigrant-O-A“ Visum nicht mehr nötig ist und den Behörden eine ausländische Krankenversicherung, welche die definierten Voraussetzungen (zum Beispiel Covid-19-Schutz, Überführung im Todesfall usw.) erfüllt, als Nachweis akzeptiert. Ob dies tatsächlich so ist, wird die Praxis zeigen.

[Kommentar Stefan: Obwohl das schon eingeführt ist in Thailand, scheinen das noch nicht alle Immigration Offices auch so zu handhaben. Am 1. November 2021 hat sich Chiang Rai noch geweigert das anzuerkennen.]


Welcher Tarif ist geeignet, wenn ich zwar in Deutschland gemeldet bleibe, aber hauptsächlich in Thailand leben will?

Die reine Meldung in Deutschland und die Versicherungspflicht hierzulande sind nicht zwingend aneinandergekoppelt. Ich kann beispielsweise aus steuer- oder gewerberechtlichen Gründen weiterhin in Deutschland gemeldet sein, aber hier keinen Wohnsitz mehr haben. Meldung und Wohnsitz sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Solange der Wohnsitz in Deutschland ist, ist man hier auch versicherungspflichtig. Einen Wohnsitz hat man selbst dann, wenn man monatelang im Hotel in Deutschland lebt. Ein Beispiel: Ein Rentnerpaar lebt vier Monate in Deutschland und acht in Thailand. Dann ist dieses weiterhin dazu verpflichtet, sich krankenzuversichern. Die Versicherungspflicht endet erst dann, wenn das Paar keinen Wohnsitz mehr hat. Solange es aber mehrere Monate im Jahr eine Unterkunft hat (und sei es bei Freunden oder Verwandten), besteht ein Wohnsitz und damit die Versicherungspflicht.

Der Bezug einer deutschen Rente setzt tatsächlich keinen Wohnsitz in Deutschland voraus. Die deutsche Rente erhält jeder, der die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt hat. Innerhalb der EU und des EWR bekommt man die volle Rente. Wer seinen Wohnsitz außerhalb der EU verlegt oder in ein Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann es zu Einschränkungen kommen. Mit Thailand besteht zwar kein Sozialversicherungsabkommen, aber nach unserer Kenntnis werden Rentenzahlungen nach Thailand in der Regel nicht gekürzt.

Beim BDAE gilt: Solange der überwiegende Aufenthalt im Ausland ist, kann sich jeder bei uns krankenversichern. Bleibt die GKV aufgrund der Versicherungspflicht bestehen, empfiehlt es sich, ein günstiges Produkt „on top“ abzuschließen. Wir raten hier zum EXPAT FLEXIBLE, der 5 Jahre gültig ist. Besteht aber die Absicht, irgendwann ganz nach Thailand auszuwandern, ist es sinnvoll, eine Anwartschaftsversicherung parallel abzuschließen. Gegen einen geringen monatlichen Beitrag sichert man sich das Recht auf eine Versicherbarkeit im EXPAT INFINITY und zwar zu den Konditionen, die bei Beginn der Anwartschaftsversicherung bestanden.


Der Wohnsitz spielt also bei der Versicherungspflicht eine entscheidende Rolle?

Die Regel ist also: Sobald man mehr als sechs Monate im Jahr nicht mehr in Deutschland ist und keine Wohnung in Deutschland (inne)hat, hat man auch keinen Wohnsitz mehr. Damit endet die Versicherungspflicht und die Krankenkasse versichert einen nicht mehr (Ausnahme: man ist noch bei einem deutschen Arbeitgeber versicherungspflichtig beschäftigt – aber dann wird es ohnehin komplizierter). Sofern man nicht mehr der Krankenversicherungspflicht unterliegt, sollte man sich mit der Option einer Auslandskrankenversicherung beschäftigen. Wichtig ist, dass man Wohnsitz und Meldepflicht nicht durcheinanderbringt. Denn nur durch eine Abmeldung verliert man nicht automatisch seinen Wohnsitz, wenn einem in Deutschland eine Wohnung ab und zu zur Verfügung steht. Auch unregelmäßige Aufenthalte können zum “Innehaben einer Wohnung” und damit zur Aufrechterhaltung eines inländischen Wohnsitzes führen. Wer in Deutschland eine Wohnung innehat, hat auch automatisch einen Wohnsitz


Wie ist das, wenn ich „Heimaturlaub“ machen will oder aus wichtigen Gründen ein bisschen länger in Deutschland bleiben muss?

Alle unsere Auslandskrankenversicherungen gelten auch bei Heimataufenthalten, beim EXPAT INFINITY sind dies sogar sechs Monate pro Versicherungsjahr, beim EXPAT FLEXIBLE drei Monate.


Muss ich eigentlich in Deutschland gemeldet sein, um mich beim BDAE versichern zu können, wenn ich in Thailand meinen Lebensabend verbringen möchte?

Nein, für die Auslandskrankenversicherungen beim BDAE spielt die Wohnsitzmeldung überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist, dass sich Versicherte überwiegend (also mindestens sechs Monate) im Ausland aufhalten.


Wie sieht es aus mit Expats aus anderen Ländern? Welche Nationalitäten kann der BDAE versichern?

Dazu ist wichtig zu wissen, dass wir nicht nur Deutsche im Ausland, sondern auch Ausländer egal welcher Nationalität in Deutschland und weltweit absichern. Das betrifft die 30-jährige Berlinerin, die ein Sabbatjahr in Thailand macht, genauso wie den japanischen Ingenieur, der für einen amerikanischen Technologiekonzern nach Dubai entsandt wird. Wir können genauso gut auch chinesische Mitarbeiter eines deutschen oder ausländischen Unternehmens in Südafrika versichern, also im Grunde alle Nationalitäten überall. Das hebt uns auch vom Wettbewerb ab. Heiratet eine deutsche Staatsbürgerin beispielsweise einen Thailänder und beide beschließen, in dessen Heimat zu leben, können wir sogar den thailändischen Ehemann in unserem Produkt EXPAT INFINITY mitversichern.


Immer wieder taucht auf Social-Media-Kanälen der Fall auf, dass die Krankenhauskosten bei einem falsch-positivem Test in der Quarantäne nicht übernommen wurden. Zum Beispiel hat mir ein Leser berichtet, dass er mit seiner Familie wegen eines positiven Tests aus dem ASQ-Hotel ins Krankenhaus gebracht wurde. Sie mussten dort ein paar Nächte verbringen und diesen Aufenthalt selbst bezahlen, weil sich herausstellte, dass sie nicht an Covid-19 erkrankt waren. Das mag ja wirklich selten vorkommen, aber auch gegen Seltenes möchten sich Viele versichern. Deckt der BDAE das ab?

Wir übernehmen grundsätzlich medizinisch notwendige Behandlungen. Das gilt auch für Covid-19-Erkrankungen. Ein positiver Test erfordert ja nicht zwingend einen Krankenhausaufenthalt, insofern ist fraglich, wieso und auf welcher Grundlage die Familie wegen eines falsch positiven Tests und offenbar ja ohne Krankheitssymptome ins Krankenhaus gebracht wurde.

Sollte dieser Krankenhausaufenthalt lediglich zu Quarantänezwecken oder wegen rechtlichen Vorgaben des Landes erfolge, würden wir das nicht übernehmen. Aus unserer Sicht schafft ein falsch positiver Test alleine noch keine Notwendigkeit, ein Krankenhaus aufzusuchen. In der Regel begeben sich Patienten ins Krankenhaus, wenn es ihnen nicht gut geht und Symptome bzw. Verdachtsfälle abgeklärt werden müssen und somit eine gewisse Notwendigkeit vorliegt.

Es kommt aus unserer Sicht immer auf die gesamten Umstände, Befunde und so weiter an, um einen solchen Fall bewerten zu können. Der Fall, den Sie schildern, hätte bei uns vermutlich auch zu einer Ablehnung der Erstattung der Kosten geführt.


Sind Nebenwirkungen oder gar Erkrankungen durch eine Covid-Impfung abgedeckt?

Ja, der BDAE erstattet Kosten der Behandlungen, die durch Nebenwirkungen einer Covid-19-Impfung auftreten im jeweiligen vertraglichen Umfang der gewählten BDAE-Auslandskrankenversicherung.


Wären die Kosten der Behandlung einer Erkrankung an Covid-19 trotz einer Impfung abgedeckt?

Ja, selbstverständlich. Das gleiche gilt auch bei uns für Grippeimpfungen, die ja auch nicht zu 100 Prozent vor einer Infektion schützen. Wir fragen generell keinen Impfstatus ab, das gilt auch für die Coronavirus-Schutzimpfung.


Welche Anreize bietet der BDAE seinen Versicherungsnehmern, gesünder zu leben oder bei Behandlungen auf günstige Varianten zu achten?

Wir arbeiten nicht mit Anreizen, da eine Nachverfolgung von zum Beispiel Gesundheitsprogrammen einen hohen administrativen Aufwand nach sich ziehen würde und das dann auch in die Versicherungsbeiträge mit einkalkuliert würde. Gesund zu leben, liegt in der Verantwortung jeden einzelnen Individuums. Unser Ansatz basiert darauf, faire Versicherungsbeiträge zu kalkulieren, indem wir nach Zonen, Alter, Vorerkrankungen und Selbstbehaltsstufen kalkulieren. Beispielsweise ist der Versicherungsbeitrag niedriger, wenn Versicherte einen jährlichen Selbstbehalt wählen. Im EXPAT INFINITY können Versicherte bis zu 1.000 Euro Selbstbehalt wählen, was den Beitrag deutlich verringert. Zugleich dient der Selbstbehalt auch als eine Hemmschwelle für möglicherweise nicht notwendige Arztbesuche, denn wenn ich mindesten 1.000 Euro meiner Gesundheitskosten selbst tragen muss, überlege ich mir, ob ich wirklich einen Check-Up in einer teuren Privatklinik durchführen lasse.

In Kürze starten wir zudem ein Pilotprojekt, bei dem unsere Versicherten über eine App 24/7 medizinischen Rat holen können und sogar mit Ärztinnen und Ärzten telefonieren oder chatten können. Die Anwendung beinhaltet auch einen Symptom-Checker und hilft dabei, Ärztinnen und Ärzte in der Nähe ausfindig zu machen. Die Nutzung der Anwendung kann auch dabei helfen, teure Arztbesuche zu reduzieren, weil sich vieles bereits im Vorfeld über das Ärzt*innen-Netzwerk der App klären lässt.

Die Alters- und Länderstaffel helfen ebenfalls dabei, die Versicherungsbeiträge fair zu kalkulieren. Thailands Gesundheitssystem ist immer noch relativ kostengünstig, deswegen zahlen Versicherte Beiträge für die zweitgünstigste Zone. Ältere Versicherte zahlen wiederum höhere Beiträge als jüngere, weil statistisch betrachtet, mit zunehmendem Alter die Gesundheitskosten steigen – auch wenn es für Einzelne Ausnahmen gibt.


Herzlichen Dank Frau Schwanitz und bleiben Sie gesund.


Ich freue mich über Kommentare zu den Antworten von Frau Schwanitz.

Auf der Webseite www.versichert-im-ausland.com/optimal-versichert-in-thailand kannst du dich über die verschiedenen Tarife des BDAE informieren. Dort sind auch Möglichkeiten aufgeführt, deine konkreten Fragen direkt zu stellen. Auch die Frage, ob du eine BDAE Auslandskrankenversicherung in Thailand abschließen kannst.

Die ganze Serie

In dieser Serie zeige ich verschiedene Möglichkeiten für Krankenversicherungen auf – egal ob es sich um eine Reise oder ein Leben als Auswanderer handelt.

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13 Kommentare zu „Interview mit Anne-Katrin Schwanitz, BDAE“

  1. Hallo Herr Ern
    Danke für den ausführlichen Kommentar.
    Kurz 3 Punkte dazu:
    1. Ja, ich habe den BDAE im April verlassen; ich habe das Angebot der „Infinity“ (mit 15% Aufschlag wegen Vorerkrankung) nicht akzeptiert. Die Entscheidung ist mir allerdings nicht leicht gefallen. Mein Abwägen der Vor-und Nachteile hat mit zu dem Artikel „Langzeitkrankenversicherung – eine schwierige Entscheidung“ geführt, den ich für „stefaninthailand“ verfasst habe.
    2. Der BDAE kommt mir in Ihrem Kommentar zu schlecht weg. Ich hatte damals den BDAE sehr bewusst gewählt, ich hatte viel verglichen, und ich bin zu dem Schluss gekommen dass der BDAE mit „Expat Retired“ damals das beste Angebot hatte. Ich hatte auch Arztbesuche/Untersuchungen, und all die entstandenen Kosten sind immer sofort und unbürokratisch von der BDAE/Würzbuger erstattet worden. Alle Kontakte mit dem BDAE waren immer sehr positiv.
    3. Selbst wenn ich könnte, ich würde niemals 10Mio Bath für Behandlungskosten zurücklegen. Da würde ich das Leben geniessen. Mit realistischer Einstellung gegenüber Leben, Krankheit und Tod, mit Eigenverantwortung und dem Wissen der Grenzen der Medizin, vermindern solche Summer etwaige Risiken nurnoch sehr marginal. Meine Zahlenangaben in dem Artikel sind eher realistisch, für manche sogar schon hoch gegriffen.

  2. Michael Pastoors

    Zwei Kommentare:
    1. regelmässige Beitragsanpassungen
    Ich war 18 Monate bei dem BDAE „Expat Retired“ versichert. Danach schon wurde der monatliche Beitrag von 216 Euro auf 277 Euro angehoben – nicht altersbedingt sondern „wegen steigenden Kosten im Gesundheitswesen“ Man muss idR alle 2 Jahre mit Beitragssteigerungen rechnen die in einem solchen Rahmen liegen. Dann kann man sich ausrechnen wie der Beitrag, zusammen mit der altersmässigen Erhöhung, in 10 Jahren ist.

    2. BDAE in der Rolle als Versicherungsvermittler.
    Das kann Konsequenzen haben.
    Zum Beispiel: Das Packet: “Expat Retired” (in Zusammenarbeit mit der Würzbuger Versicherung) wird für neue Kunden von dem BDAE nicht mehr angeboten. Altkunden können aber versichert bleiben. In der Realität sehe ich dadurch folgende Risiken bei einem Verbleib: Alle verbleibenden Versicherten im den Gruppenvertrag “Expat Retired” werden immer älter, es kommen keine Jüngeren nach, es wird immer weniger Versicherte in diesem Gruppenvertrag geben die aber im Durchschnitt altersbedingt immer kränker werden. Signifikante Beitragserhöhungen sind vorprogrammiert.
    Das BDAE propagiert: Besser schneller Wechsel ist die neue Infinity. Diese wird vom BDAE Partner „Swiss Life“ angeboten. Preis 254 Euro im Monat. So hab ichs gemacht.
    Mein Antrag kam zurück. Ja – ich bin aufgenommen für 292 Euro im Monat – 15% Risikozuschlag wegen Vorerkrankung. Diese Vorerkrankung, die nebenbei sehr fragwürdig ist, wurde im letzten Jahr festgestellt als ich in Expat Retired versichert war.
    Da war mit klar dass ich garnicht bei der BDAE versichert bin. Diese tritt nur als Versicherungsvermittler auf. Ich war in der Realität bei der Würzburger versichert. Und jetzt ändert der BDAE seinen Fokus. Die „Swisslife“ wird in der Zukunft der Hauptpartner des BDAE in Sachen Krankenversicherung. Und für die Swisslife habe ich bei Stellung des Aufnahmeantrages eine Vorerkrankung.
    So was tun? – abwarten und in der Expat Retired bleiben? – je länger ist wartet desto mehr Vorerkrankungen sind zu erwarten. Ich hatte mich zu einem Zeitpunkt versichert wo ich keine Vorerkrankungen hatte, das war mir damals wichtig.
    Mir waren damals die Konsequenzen nicht klar was passieren kann wenn man sich bei einem “Versicherungsvermittler” versichert.

    1. Guten Tag Herr Pastoors,
      Erlauben Sie mir einen, so hoffe ich kurzen Erlebnisbericht mit der BDAE-Versicherung zu geben. Ich bin vor 11 Jahren nach Thauland mit einem Rentner- Visum ausgewandert. Ueber einen CH-Broker habe ich vorsorglicher weise bei der BDAE einen KK-Unfall Versicherung abgeschlossen. In den 11 Jahren war ich nie wirklich krank, hatte aber 2-mittelschwere Unfälle. Schon beim ersten Unfall zeigte sich die Versicherung unkullant und unkooperativ, d.h. ich musste die Spitalkosten voraus-bezahlen, weil die Versicherung dem Spital keine Gutsprache gab. Beim 2. Unfall musste ich sogar bis zum Geschäfts-Jahres-Ende der Versicherungsgesellschaft BDAE warten bis ich entschädigt wurde. Die BDAE verlangte zudem von mir, dass ich im Spital nachfragen müssen, warum sie mir vor Monaten diese oder jene Behandlung gewährten. Dabei war jede Rechnung mit einem “medical-Certificat” dokumentiert. Ich musste in Hamburg einen Top-Anwalt beauftragen, “meine-Rückforderungen” bei der Versicherung ein zu treiben. Der Anwalt hat gute Arbeit geleistet. Ich hatte nur noch ärger mit dieser Versicherung. Obwohl ich die letzte Prämienrechnung postwendend zahlte, wurde ich aufs unhöflichste 3 mal gemahnt. Deshalb bat ich diesen deutschen Anwalt, sofort meine Einzahlung zurückzufordern und den Vertrag von meiner Seite sofort zu kündigen. Grund: ich wollte nicht noch einen Herzinfarkt bekommen vor lauter Aerger mit einer Versicherung. Ich wurde von der Versicherung “rausgeekelt”, zu alt über 70 und zu grosses Risiko.
      Fazit: ich habe genug gespart in meinen jungen Jahren, dass ich nicht auf Versicherungen angewiesen bin. “Gott sei Lob und Dank”. Ich bin jetzt 2 Jahre ohne Versicherung und habe schon 300 000 Bath an Prämien gespart. Ich bin 73-jährig, bei guter Gesundheit. Ich muss nur 1 – 2 mal im Jahr meine Augen kontrollieren lassen. Seit ich cash bezahle, die Untersuchung kostet ca. B. 2000.– bekomme ich noch 20 % Rabatt. Die Spitäler scheinen offensichtlich mit “Cash” sehr glücklich zu sein. Seit dieser Entscheidung bin ich sehr, sehr zufrieden. Lesen Sie mal diese amerikanisch-thailändischen Gesungheitsverträge gründlich durch. Sie garantieren 3 – 5 Millionen TB. pro Jahr und Fall. Dann gibt es aber einen endlose Liste von was sie nicht oder nur reduziert bezahlen. Bs. für den Arztbesuch am Spitalbett bezahlen sie 6000.–, das Spital will aber 10 000 TB. 4000 TB bezahlt man pro Visite also noch aus der eigenen Tasche. Ein zusätzliches Leintuch kostet 200 TB. etc. etc. etc…..Und das obwohl man noch Ausschlüsse hat evtl. Selbstbehalte oder Prämienreduktionen wenn man einige Prozente selbst bezahlt. Für mich sind all diese Versicherungen eine “Büchse der Pandora” und “Mogelpackungen”. Ich habe geschlossen.
      Wer genug gespart hat soll selbstverantwortlich Handeln.
      Als Schweizer Bürger habe ich das Recht jederzeit wieder in die Schweiz einzureisen, sofort eine KK-abzu schliessen welche ohne Einschränkungen für mich sorgt. Die Prämien sind zwar relativ hoch aber fair. Alles ist gesetzlich geregelt und vertrauenswürdig.
      Last but not least….ich denke, man sollte mind. 10 000 000.– TB bereit haben um über die schlimmsten Runden zu kommen.

    1. Hallo Siegrun,

      du meinst die Frage, bei der es um den Tarif geht, wenn man den Wohnsitz in D hat, aber hauptsächlich in Thailand lebt?
      Du hast Recht. So viel ich weiß, braucht man einen Wohnsitz um Rente zu beziehen. Wo der ist, spielt eine untergeordnete Rolle, oder? Ich bin kein Experte auf dem Gebiet Rente.
      Vermutlich hat Frau Schwanitz das als Beispiel angeführt hat, warum das besagte Ehepaar in Deutschland gemeldet bleibt.

      Viele Grüße
      Stefan

      PS: Magst du dich im Newsletter eintragen? Dann verpasst du keinen Artikel mehr zu dem Thema.

    2. Hallo Siegrun,

      dein Kommentar hat dazu geführt, dass Frau Schwanitz diesen Sachverhalt noch mal überprüft hat und den Teil des Interviews geändert hat.
      Vielen Dank! Es ist sehr hilfreich für Andere, wenn LeserInnen aufpassen!

      Viele Grüße aus Chiang Rai
      Stefan

  3. “Ein positiver Test erfordert ja nicht zwingend einen Krankenhausaufenthalt
    Sollte dieser Krankenhausaufenthalt lediglich zu Quarantänezwecken oder wegen rechtlichen Vorgaben des Landes erfolge, würden wir das nicht übernehmen.”

    Das ist ja gerade der Knackpunkt hierbei. 90% aller positiv Getesteten haben asymptomatischen Krankheitsverlauf, werden aber in eine vorgeschriebene hospitalisierte Quarantäne eingeliefert in Thailand und müssen für die immensen Kosten selbst aufkommen. Die vorgeschriebene Covid Versicherung seitens der Regierung soll doch die Krankenhauskosten im Quarantänefall für das Krankenhaus als sowohl für den Versicherungsnehmer absichern. Ich musste letzte Woche einen PCR Test für die Einreise in die Sandbox Samui machen, es war wirklich nervenaufreibend bis das negative Testergebnis feststand. Im positiven Fall für Einzelpersonen wären dann ca. 5000-15000€ Krankenhauskosten fällig..

    1. Hallo Frank,

      absolut richtig. Das ist ein Knackpunkt!

      5000 bis 15000 Euro scheinen mir aber dennoch ein wenig hoch gegriffen. Wie kommst du auf den Betrag für eine Einzelperson?

      Viele Grüße

  4. Bei allen Berichten über Krankenversicherungen im Ausland tauchte m.E. bislang noch nie die Situation auf, was ein Pensonierter Beamter der eine Beihilfe im Krankheitsfall von 70 %, die auch für Erkrankungen im Ausland gezahlt wird und bislang, so lange er noch in Deutschland gemeldet ist, mit einer Restkostenversicherrung über 30 %, die in meinem Fall auf “Weltweiten Versicherungsschutz” erweitert wurde und somit fast 100 % Kostenerstattung im Krankheitsfall bietet, bei Beantragung eines Langzeitvisas zu beachten hat! Sogar meine thailändische Ehefrau ist zu den gleichen Bedingungen versichert!

    1. Hallo Ulrich,

      habe ich das richtig verstanden? Dir werden als pensionierter Beamter 70% der Kosten von einer staatlichen (?) Krankenkasse erstattet? Und du hast eine zusätzliche Krankenversicherung über 30% der Kosten? Beides wird auch in Thailand geleistet?

      Das klingt gut, scheint mir aber auch ein Spezialfall zu sein. Oder doch nicht? Es gibt schließlich auch etliche Beamte, die nach Thailand auswandern wollen.

      Gilt das für deutsche, österreichische oder Schweizer Beamten? Wo sind die 30% versichert? Was zahlt man für so was?

      Gerne veröffentliche ich Informationen dazu, wenn ich sie bekomme.

      Viele Grüße aus dem verregneten Chiang Rai

      1. Ulrich hat geantwortet:

        Hallo,
        ja, ist richtig! Pensionierte Bundesbeamte und Berufssoldaten (Zoll, Bundeswehr etc..) erhalten
        die Beihilfefür Aufwendungenim Krankheitsfall auch ohne Wohnsitz in Deutschland unbeschränkt
        weiter! Erstattung der Aufwendungen aber nur bis zur Höhe, wie sie auch in Deutschland entstanden wären! Die Erstattungsbeträge liegen bei ca. 70 % abzüglich geringer Abzüge.
        Für die Restkosten bin ich bei der Allianz versichert!
        Mit freundlichen Grüßen
        Ulrich Huebner

      2. Marschall Siegfried

        Bei all den Kommentaren kann man nicht mehr klar denken und richtig entscheiden. jeder hat oder macht so seine Erfahrungen.
        der Post mit 10000 Baht Ansparung für den Notfall finde ich am besten. Kleinere Sachen kann man selber bezahlen,bei größerem kann man nach Hause fliegen und bei gemeldetem Wohnsitz ist man ja im System drin.
        Bin selbst 75 Jahre alt und da kann man sich kaum noch eine Versicherung leisten.

      3. Hallo Siggi,
        du meinst das Ansparen von 100.000 Baht pro Jahr? Ja, das kann sinnvoll sein. Aber du solltest dann schon mindestens 10 Jahre sparen und vorher nichts vom angesparten Geld ausgeben damit wenigstens eine Million zusammenkommen.
        Achtung: Deine Überlegung mit dem Nachhause-Fliegen funktioniert nur so lange du flugfähig bist. Bei einem gebrochenen Bein mag das noch funktionieren (ist aber sicher nicht angenehm) oder einer notwendig werdenden Augenoperation. Aber stell dir vor du hast einen Herzinfarkt. Dann kannst du fliegen vergessen.
        Siehe auch mein Artikel über meinen Freund Klaus: Was kostet ein Herzinfarkt in Thailand?
        Viele Grüße
        Stefan

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Hallo, ich bin Stefan

Seit 2014 lebe ich hauptsächlich in Chiang Rai, der nördlichsten Provinz Thailands.

Hier auf STEFANinTHAILAND berichte ich über Leben, Reisen und Radfahren in Thailand. Neugier und Lust auf Aktivitäten sind meine größte Motivation, um Land und Leute zu erkunden. Vor allem für Chiang Rai werde als Experten bezeichnet.

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